Verfassung der World Tischball Federation

 

§ 1  Tischball ist eine Sportart für mindestens zwei Spieler.

 

§ 2  Jeder darf Tischball spielen.

 

§ 3  Der Spaß am Spiel soll im Vordergrund stehen.

 

§ 4 ¹ Alle Tischballspieler dürfen sich selbstständig in Gruppen organisieren. ² Der Dachverband aller Gruppen ist die World Tischball Federation.

 

§ 5  Alle Tischballspieler sind Mitglied in der World Tischball Federation.

 

§ 6  Die World Tischball Federation organisiert die offiziellen Meisterschaften und legt die Regeln für offizielle Spiele fest.

 

§ 7 ¹ Von den Mitgliedern der World Tischball Federation werden neun Verfassungsrichter gewählt. ² Diese bleiben so lange im Amt, bis die absolute Mehrheit der Mitglieder der World Tischball Federation für neue Wahlen stimmt.

 

§ 8 ¹ Änderungen an der Verfassung müssen von den Verfassungsrichtern mit einer absoluten Zweidrittelmehrheit angenommen werden. ² Änderungen an den Spielregeln müssen von den Verfassungsrichtern mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden.

 

§ 9 ¹ Alle Änderungen an der Verfassung und an den Spielregeln treten erst nach einer Woche in Kraft und müssen in dieser Zeit in geeigneter Weise bekanntgemacht werden. ² Außnahmen hiervon können von den Verfassungsrichtern mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.