Verfassung der World Tischball Federation
§ 1 Tischball ist eine Sportart für mindestens zwei Spieler.
§ 2 Jeder darf Tischball spielen.
§ 3 Der Spaß am Spiel soll im Vordergrund stehen.
§ 4 ¹ Alle Tischballspieler dürfen sich selbstständig in Gruppen organisieren. ² Der Dachverband aller Gruppen ist die World Tischball Federation.
§ 5 Alle Tischballspieler sind Mitglied in der World Tischball Federation.
§ 6 Die World Tischball Federation organisiert die offiziellen Meisterschaften und legt die Regeln für offizielle Spiele fest.
§ 7 ¹ Von den Mitgliedern der World Tischball Federation werden neun Verfassungsrichter gewählt. ² Diese bleiben so lange im Amt, bis die absolute Mehrheit der Mitglieder der World Tischball Federation für neue Wahlen stimmt.
§ 8 ¹ Änderungen an der Verfassung müssen von den Verfassungsrichtern mit einer absoluten Zweidrittelmehrheit angenommen werden. ² Änderungen an den Spielregeln müssen von den Verfassungsrichtern mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden.
§ 9 ¹ Alle Änderungen an der Verfassung und an den Spielregeln treten erst nach einer Woche in Kraft und müssen in dieser Zeit in geeigneter Weise bekanntgemacht werden. ² Außnahmen hiervon können von den Verfassungsrichtern mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.